Schwanholz: Niedersachsen in der Pflicht

Stadt und Landkreis Osnabrück müssen entlastet werden

Die Bundesregierung hat sichergestellt, dass die Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.

Der Bund beteiligt sich grundsätzlich an den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. Hartz IV-Gesetz). Diese Beteiligung war für das Jahr 2005 vorläufig auf 29,1% festgelegt worden. Eine erste Überprüfung der Höhe der Bundesbeteiligung, die im Oktober nach den im Gesetz festgelegten Berechnungen erfolgte, ergab jedoch einen tatsächlichen und zukünftigen Beteiligungssatz von 0%.