Geburtsstunde des Frauenwahlrechts

Ulla Groskurt: Am 19. Januar 1919 gingen Frauen zum ersten Mal wählen

„Bei der Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung, durften die Frauen auf Reichsebene zum ersten Mal ihr passives und aktives Wahlrecht wahrnehmen“, so die Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) in Niedersachsen, in Erinnerung an den 19. Januar 1919. Das Wahlrecht war keineswegs ein „Geschenk der Männer“, so Ulla Groskurt wörtlich. Damit würden die geschichtlichen Leistungen vieler Frauen, die in dem kontrovers bis hitzig geführten Kampf die Gleichberechtigung einen großen Schritt weiter gebracht haben, gerne „unsichtbar“ gemacht. Radikalere und weniger radikale Lösungen hatten mehrere Jahrzehnte die Auseinandersetzung bestimmt.