Landtag beschließt Gesetzentwurf der SPD
Bei der Kommunalwahl im September dürfen auch Kandidaten antreten, die erst seit kurzem einen deutschen Pass haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hat der Landtag am 16.05.2006 einstimmig verabschiedet. Nach der bislang geltenden Niedersächsischen Gemeindeordnung mussten Kandidaten mindestens ein Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft haben, bevor sie sich zur Ratsfrau oder zum Ratsherrn wählen lassen konnten. Eine ähnliche Regelung für die Wählbarkeit zum Bundestag wurde bereits 2001 abgeschafft. Aktueller Anlass für die Initiative der SPD-Fraktion war ein Fall aus Oldenburg. Dort hätte ein kürzlich eingebürgerter, in Deutschland geborener Student nach altem Recht nicht für die Kommunalwahl kandidieren dürfen.