Der Blick in die Geschichte lohnt sich und macht Mut: Am 12. Nov. 1918 wurde in der Weimarer Verfassung das Wahlrecht gesetzlich verankert und im Januar 1919 nahmen 82 Prozent der erstmals wahlberechtigten Frauen dieses Recht wahr. Der lange Kampf der SPD um das Frauenwahlrecht hatte sich bereits gelohnt. Wie scharf die vorangegangenen Kämpfe gewesen sind, ist heute allerdings kaum noch nachvollziehbar, so die ASF-Vorsitzende Dr. Daniela De Ridder.
Zwar waren die Auseinandersetzungen in Deutschland um das Frauenwahlrecht nicht ganz so scharf wie bei den „Suffragetten in Großbritannien“, aber auch hier trafen fundamentale Ansichten aufeinander. Wenig Ziel führend war, dass die deutsche Frauenbewegung lange Zeit gespalten war: Dem „bürgerlichen“ Flügel ging es hauptsächlich um bessere Bildung für Mädchen, um Zugang zu höheren Schulen und Universitäten und Chancengleichheit im Beruf. Die „radikale“ Frauenbewegung hingegen forderte die absolute Gleichstellung von Frau und Mann im privaten und öffentlichen Leben. Dafür war das Stimmrecht unabdingbare Voraussetzung. „Frauen sprach man allerdings ab, gewissenhaft entscheiden zu können und ihre Emanzipation war in der Männerwelt von vielen nicht gewollt, was dazu führte, dass man ihre Forderungen scharf zurückwies.“, so De Ridder weiter.