Einhaltung des Mindestlohns erfordert Kontrollen

Die Zahlung des Mindestlohns muss kontrolliert werden fordert der SPD-Kreisvorsitzende Werner Lager auf einer Veranstaltung seiner Partei. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde auf Basis eines bundesweiten Flächentarifvertrags gilt für einige Branchen eine Übergangsreglung bis zum Jahr 2017. „Es ist eine der größten Sozialreformen der Nachkriegszeit“, betont Lager.

SPD-Kreisvorsitzende Werner Lager

3,7 Mio. Menschen werden nach Angaben des Bundesarbeits-ministeriums von den 8,50 Euro profitieren. Kein Verständnis habe er  für die Kritik der Arbeitgeberverbände, dass der Mindestlohn zu bürokratisch sei. Insbesondere wenn es darum gehe die Arbeitszeiten zu dokumentieren. Wobei die Arbeitgeberverbände zusammen mit den Gewerkschaften im Gesetzgebungsverfahren eingebunden sind. Ohne ein Mindestmaß an Kontrolle  gibt es praktisch keinen Mindestlohn. „Die Regelungen sind notwendig, vernünftig  und maßvoll. Sie kosten auch keine Arbeitsplätze, wie immer wieder von Arbeitgeberseite behauptet wird“, kritisiert Lager. Nach einer Befragung geht ein Großteil der bundesweit 156 Arbeitsagenturen davon aus, dass der Mindestlohn keine negative Auswirkung auf den Arbeitsmarkt habe. Dies zeigt eine interne Befragung der Bundesagentur für Arbeit, demnach erwarten 85 % der Behörden keine Probleme durch den Mindestlohn.

Der SPD-Kreisvorsitzende Werner Lager zog vier Monate nach der Einführung eine positive Bilanz. „Der Mindestlohn hat sich bewährt“, so Werner Lager, „endlich bekommen die Menschen in Deutschland eine unterste Lohngrenze, die für eine soziale Marktwirtschaft einfach nur gerecht ist.“