Wahlmann begrüßt Prüfung zur Vereinfachung der Kurärzte-Qualifikation

Landkreis Osnabrück. Eine absolute Notwendigkeit für unsere vier Kurorte und Heilbäder: Für den Status als Kurort brauchen sie mindestens einen kassenarztrechtlich zugelassenen Kurarzt vor Ort. Das hört sich leichter an als es ist.

In Pension gehende Ärzte müssen durch qualifizierte Nachfolger ersetzt werden. Im Anbetracht des demografischen Wandels kann das kleinere Gemeinden, wie Bad Laer, vor besondere Herausforderungen stellen.

Bereits Mitte letzten Jahres hatte die Landtagsabgeordnete Wahlmann in einem Gespräch mit dem Bürgermeister Franz Vollmer Unterstützung für Bad Laer zugesagt. In Bad Laer waren zwei Kurärzte in ihren wohlverdienten Ruhestand getreten. Durch monatelanges Engagement des Bürgermeisters konnte eine Nachfolgeregelung gefunden werden. „Es ist wichtig, dass wir dieses Problem gemäß des demografischen Wandels landesweit präventiv behandeln, damit unsere Kurorte diese Art der Patientenversorgung und ihren Status als Kurort auch behalten können, solange die Nachfrage da ist“, so die Abgeordnete Wahlmann.

Niedersachsen bundesweit Vorreiter:

Um den Zugang zur kur- bzw. badeärztlichen Tätigkeit zu erleichtern, hat die Ärztekammer Niedersachsen die Zusatzbezeichnung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ eingeführt, die allein einen 240-Stunden-Kurs erfordert. Zum Vergleich: In anderen Bundesländern wird zudem eine 12-monatige hauptberufliche Weiterbildung gefordert. Dadurch wurde bereits ein erheblicher Anreiz zur kurärztlichen Tätigkeit in Niedersachsen geschaffen.

Wahlmanns Anfragen beim Wirtschafts- und Sozialministerium ergaben: Generell steht die rot-grüne Landesregierung auch einer weiteren Vereinfachung der Zusatzqualifikation positiv gegenüber und übergab eine entsprechende Prüfung an die Ärztekammer Niedersachsen.

Eine Reduzierung auf 120-Stunden-Kurse werde zudem derzeit von der Bundesärztekammer diskutiert, eine Novellierung der bundesweiten Weiterbildungsordnung ist bis Mai 2018 angedacht.

„Auch ein kurortübergreifend arbeitender Kur- bzw. Badearzt ist denkbar. So könnte ein Arzt in mehreren Kurorten Sprechstunden anbieten und dadurch jeweils als örtlich niedergelassener Kur- bzw. Badearzt gelten.“ erklärt Wahlmann „Das würde so manche Nachfolgeregelungen in unseren Kurorten erleichtern. Dabei muss jedoch weiterhin gewährleistet sein, dass der jeweilige Arzt mit den örtlichen Kurmitteln und ihrer Anwendung vertraut ist.“