Lager: Keine Kompromisse beim Arbeitsschutzkontrollgesetz

Ein zusätzliche Beratungsbedarf der CDU-Bundestagsabgeordneten hat aktuell zu der Absetzung des Tagesordnungspunktes „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ im Bundestag geführt. Dass der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) so kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde, sei kein gutes Zeichen, befürchtet Werner Lager, SPD-Kreisvorsitzender im Landkreis Osnabrück und stellvertretender Vorsitzender der SPD/UWG-Gruppe im Kreistag.

Durch die massiven Ausbrüche von Corona-Infektionen unter den Werkvertragsbeschäftigten gerade in der Region rund um Osnabrück traten die prekären Arbeits- und Wohnverhältnisse offen zu Tage. „Welche Beweise, dass gerade hier dringender Handlungsbedarf besteht, brauchen die Unionsmitglieder im Bundestag denn noch?, fragt sich Lager.

Mit dem Gesetzentwurf will der SPD-Minister gerade im Bereich der Fleischwirtschaft Werkverträge und Leiharbeit zum 1. Januar beziehungsweise zum 1. April 2021 verbieten. Strengere Auflagen für Gemeinschaftsunterkünfte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchsetzen und die Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden besser koordinieren und auch intensivieren. Ein guter erster Ansatz, urteilt Lager,  der hauptberuflich Betriebsratsvorsitzender eines fleischverarbeitenden Unternehmens im Nordkreis ist und eine zügige Umsetzung des Gesetzentwurfes fordert. Statt zu blockieren, schlägt Lager vor, sollte die CDU-Bundestagsfraktion und deren Abgeordnete lieber mithelfen, die Arbeitgeber dazu zu bringen, mit der Gewerkschaft NGG endlich Flächentarifverträge abzuschließen. Somit könne die Tariflandschaft gestärkt und verhindert werden, aus dem Gesetz einen zahnlosen Tiger zu machen. „Mit jeder Verzögerung wird die Gesundheit der Beschäftigten und ihrer Angehörigen aufs Spiel gesetzt. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz muss jetzt vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit es zeitnah und ohne Kompromisse umgesetzt werden kann,“ so Lager abschließend.