Ab dem 1. September 2022 soll es, dank der Pflegereform, nur noch mit Einrichtungen Pflegeverträge geben dürfen, die nach Tarifverträgen oder mindestens in entsprechender Höhe bezahlen.
Allerdings brauchen wir weiterhin einen flächendeckenden Pflege-Tarifvertrag ohne Schlupflöcher, angemessene Personaluntergrenzen, eine realistische Vergütung der erbrachten Leistungen durch die Kassen und planbarere Ruhezeiten für die Pflegerinnen und Pfleger.